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Sitz der Gesellschaft:

B2B4-Check S.A.

7, Am Scheerleck

L-6868 Wecker

Kontakt:
Tel. +352 – 2671 0327

E-Mail:

info@b2b4-wheels.com

Rechtsform:
Société Anonyme

Registereintrag:
R.C.S. Luxembourg B245 557

Umsatzsteuer-ID / VAT:
LU 32 85 4344

 

Angaben gemäß Art. 14 ODR-Verordnung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie bitte dem vorherigen Absatz.
 

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Urheberrecht:

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der B2B4-Check S.A. · 7 Am Scheerleck · L-6868 Wecker

Wir bei B2B4-Check haben es uns zum Ziel gemacht, Ihre Daten so sicher und vertraulich wie möglich zu behandeln, während wir Ihnen ein exzellentes Nutzererlebnis bereitstellen möchten. B2B4-Check bietet eine innovative und leistungsfähige Möglichkeit, jede Dokumentation und Prozesssteuerung bei Fahrzeugbearbeitung (von Reconditioning bis hin zum Flottenmanagement) besser und effizienter zu machen. Ihre Interessen und Nutzen stets im Auge, unterliegen die Leistungen von B2B4-Check den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist die B2B4-Check S.A., 7 Am Scheerleck, L-6868 Wecker, Luxembourg, R.C.S. Luxembourg B245 557. Die Gesamtheit der von B2B4-Check verarbeiteten Daten wird nachfolgend als „Nutzerdaten“ bezeichnet.

§ 1 Ein Nutzungsvertrag über die Nutzung der Softwarelösung für die Zustandserfassung von Fahrzeugen und die Verbesserung und Steuerung des Prozessmanagements („Software“) der B2B4-Check S.A. („B2B4-Check“) und dem Nutzer kommt durch Auftragsvergabe (Vertragsschluss; auch konkludent) durch den Kunden zustande.

§ 2 B2B4-Check bemüht sich, die Software (Software-as-a-Service SaaS) möglichst unterbrechungsfrei dem Nutzer zur Verfügung zu stellen; eine durchgehend ununterbrochene Verfügbarkeit der Software kann jedoch aus technischer Sicht nicht gewährleistet werden. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von B2B4-Check stehen (wie z.B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Software führen.

§ 3 Die Haftung von B2B4-Check bestimmt sich nach den folgenden Maßgaben: B2B4-Check haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch B2B4-Check, die gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von B2B4-Check verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen von B2B4-Check; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen von B2B4-Check bestimmt sich die Haftung nach den unten aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit. B2B4-Check haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch B2B4-Check, die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von B2B4-Check. B2B4-Check haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz. B2B4-Check haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch B2B4-Check, die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von B2B4-Check; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf. Wenn B2B4-Check diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist die Haftung von B2B4-Check auf den Betrag begrenzt, der für B2B4-Check zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.

Der Auftragnehmer sichert die Daten des Kunden auf dem vom Auftragnehmer verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Der Kunde kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren und ist verpflichtet, dies in regelmäßigen üblichen Abständen zu tun. B2B4-Check haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre. Eine weitere Haftung von B2B4-Check ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

§ 4 Um ein Nutzerprofil anzulegen, verarbeitet B2B4-Check Daten, unter anderem den Namen, das Unternehmen und die E-Mail-Adresse des Nutzers. Siehe dazu die Datenschutzerklärung.

§ 5 Sofern der Nutzer in die Bedingungen dieser Erklärung einwilligt, erklärt er sich mit der geregelten Verarbeitung der Nutzerdaten einverstanden.

§ 6 B2B4-Check behält sich vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentlicher Vertragsverletzungen diesen Vorgängen nachzugehen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und bei einem begründeten Verdacht gegebenenfalls den Zugang des Nutzers zu den Inhalten zu sperren und/oder gegebenenfalls bei besonders schwerwiegenden Verstößen auch das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Hinweise auf eine missbräuchliche Nutzung der Software hat der Nutzer B2B4-Check unverzüglich mitteilen.

§ 7 B2B4-Check behält sämtliche Schutzrechte an der Software, Illustrationen, Grafiken und Logos und Wort- Bild-Marken, insbesondere hinsichtlich der Methodik der Software.

§ 8 Es gilt ausschließlich des Rechts des Großherzogtums Luxembourg unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der ausschließliche Gerichtstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Software und diesen allgemeinen Vertragsbestimmungen liegt bei den ordentlichen Gerichten in Luxembourg. Für den Nutzungsvertrag sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache maßgeblich. Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Veranschaulichung.

§ 9 Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als B2B4-Check deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 10 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke des Vertrages. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.